Wo und wie bekomme ich am schnellsten meinen Scootix?
Wir von Scootix vertreiben keine Roller direkt. Wir möchten, dass Sie als Kunde in guten Händen sind und auch gut betreut werden.
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Darf ich mit einem Scootix-ECO zu zweit fahren, wenn ich im Besitz einer Mofa Prüfbescheinigung bin?
NEIN.
Grund: Es gibt offiziell keine zweisitzigen Mofas. Wenn es sich dabei um eine etwas längere original "Mofasitzbank" handelt, gilt dies als einsitzig.
Eine Doppelsitzbank ist für Mofas nicht zulässig.
Die Definition Mofa ist in § 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu finden:
"Ein Mofa ist ein einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn die Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein."
Wenn es sich laut Betriebserlaubnis um ein Mofa handelt und keine Umbauten und Manipulationen vorgenommen wurden, ist zum Führen nur eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich.
Andernfalls handelt es sich um ein Kleinkraftrad (Fahrerlaubnis Klasse M) oder Leichtkraftrad (Klasse A1).
Wenn beispielsweise auf einem Mofa zwei Jugendliche fahren, liegt eine VOwi nach § 21 Abs. 1 StVO vor.

Wenn man die Fahrerlaubnis Klasse M besitzt, kann man natürlich, sofern es sich um ein Mofa mit 2 eingetragenen Sitzen handelt, auch 2 Person mitnehmen.
Anders sieht es bei der Mofa-Prüfbescheinigung aus. Mit dieser darf man nur Mofa 25 führen. Diese sind aber laut Gesetztgeber nur 1sitzig.
Die Problematik ist aber, das herstellerseitig Mofa25 und 50er Roller baugleich ausgeliefert ( 2 Satz Fußrasten, lange Sitzbank etc. ) und dann vom Händler nur entsprechend gedrosselt und umgerüstet werden. Bei Umbau (sprich Abnahme der Packtasche von der Sitzbank zur Sitzbankverlängerung, mehr als 41 cm) erlischt automatisch die BE der Mofa ( bauartbedingte Veränderung ) und die Mofa 25 wird "rein rechtlich" zum 50er Roller und man benötigt die Fahrerlaubnisklasse M.
Fährst man also mit einer Mofaprüfbescheinigung mit einem "umgebauten Mofa"
ist das bereits ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, also genau genommen schon ein Verstoß wenn man nicht einmal jemanden mitnimmt.
Darf ich meinen Roller in Deutschland in Verkehr bringen?
Ja.
Grund: Für Scootix Roller sind alle Anforderungen nach dem "Leitfaden zur Richtlinie 2002/24/EG (LKS 2002/24/EG)" erfüllt, in der es heisst:
Für zulassungsfreie Fahrzeuge sind die Vorschriften des § 18 Abs. 5 StVZO maßgebend. Diesen Fahrzeugen ist anstelle des Abdrucks der ABE eine Bescheinigung beizugeben, die den Vorgaben über die Übereinstimmungsbescheinigungen nach der Richtlinie 2002/24/EG entspricht. (COC Papiere) EC Certificate of Conformity
Sie trägt statt „EG-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG“ die Überschrift:
„Übereinstimmungsbescheinigung für ein Kleinserienfahrzeug mit Allgemeiner Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO“
Die Bestätigung des Herstellers lautet: „Hiermit wird durch ...... bescheinigt, dass das folgende Fahrzeug ..... in jeder Hinsicht dem in der Allgemeinen Betriebserlaubnis beschriebenen Typ entspricht.
• Nummer der Kleinserien – ABE:
e1* KS*2002/24 *????*?? --> diese Nummer finden Sie auf dem COC Papier
Wie melde ich den Roller an?
Sie gehen zum Versicherer Ihrer Wahl geben eine Kopie des COC Papiers ab und versichern das Fahrzeug entsprechend dem Fahrzeugtyp L1e - Kleinkraftrad. Wenn es schnell geht, können Sie bei Ihrem Versicherungsagenten das Kennzeichen gleich mitnehmen. Die Kosten für ein Jahr Versicherung liegen zur Zeit zwischen ca. 50 -70 Euro Haftpflichtversicherung und ca. 90 -120 Euro Haftpflicht mit Teilkasko und Selbstbeteiligung. Je nach Höhe der Versicherungssumme und des Alters vom Fahrzeuglenker.
Was muss ich sonst noch beachten?
Wir empfehlen Ihnen für den Fall einer Verkehrskontrolle auf alle Fälle eine Kopie der COC Papiere mitzuführen sowie Ihre gültige Fahrerlaubnis. Für alle Scootix-Roller besteht Helmpflicht und zu Ihrem eigenen Schutz empfehlen wir ausserdem einen Nierengurt und Handschuhe zu tragen.
Welchen Führerschein benötige ich für den Scootix-SPEED?
Mindestens Klasse M oder eine Klasse, die M einschließt.
Die Klasse M ist ebenfalls für Fahrer ab 16 Jahre. In dieser Klasse gilt, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen gefahren werden. Kleinkrafträder sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer elektrischen Antriebsmaschine.
Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Ebenso dazu gehören die Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. Fahrräder mit Hilfsmotor sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.
Die Klasse M beinhaltet zusätzlich ein paar Ausnahmen. Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Des Weiteren darf wer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, auch ohne gesonderte Prüfbescheinigung Mofa fahren.



